Der Generalpostmeister bekleidete den Rang eines Staatsministers und stand zugleich dem Fabrik-, Handels- und Salzdepartement des Generaldirektoriums vor.
Es wurde auch gerügt, dass die Bezüge des Gewandhausdirektors "erheblich" über denen des Oberbürgermeisters und eines sächsischen Staatsministers lägen.
So unterzeichnet der König keine Gesetze, ernennt weder den Staatsminister noch die einzelnen Ressortminister und ist auch nicht Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
Sie war nicht vom Staatsminister gegengelesen worden – womit dieser die verfassungsmäßige Verantwortung übernommen hätte – und führte in der Folge zu einer Verfassungs- und Regierungskrise (Borggårdskrise).
Die einzelnen Staatsminister und Staatssekretäre sind wie der Ministerpräsident dem Parlament gegenüber politisch verantwortlich und von der Mehrheit der Abgeordneten abhängig.