Als Kirchenprivilegien, auch: Privilegienbündel, werden im deutschen Staatskirchenrecht diejenigen Rechte und sonstigen Vorteile bezeichnet, die das einfache Recht an den Status als öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft knüpft.
Wiederkehrende Themen sind das Staatskirchenrecht, Organisationsrecht, Körperschaftsstatus der Kirchen, Kirchlicher Dienst, Kirchliche Finanzen, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, freigemeinnützige Wohlfahrtspflege und wechselnde Themen aus dem Sozialwesen.
Der Pfarrer oder Pfarradministrator ist der Vorsitzende des Pfarrverwaltungsrates, wobei es ihm, falls das Staatskirchenrecht es zulässt, vorbehalten ist, den Vorsitz des Rates abzugeben.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Gebieten Staatslehre, Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Verfassungsgerichtsbarkeit, Allgemeines Verwaltungsrecht, Staatshaftungsrecht, Kommunalrecht, der Verfassungsgeschichte der Neuzeit und dem Kirchen- und Staatskirchenrecht.