Eine Lösung könnte die Übernahme des Schweizer Modells sein, das zusätzlich zur absoluten Mehrheit der Abstimmenden (sogenanntes „Volksmehr“) die Annahme der Gesetzesinitiative in der Mehrheit der Kantone (sogenanntes „Ständemehr“) fordert.
Im Gegensatz zur weltweit üblichen Ausgestaltung von Referenden ist also nicht nur die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen seitens der Wahlbevölkerung (Volksmehr) erforderlich, sondern auch das so genannte Ständemehr.
Angenommen haben 7 2/2 Stände, abgelehnt hatten 12 4/2 Stände, wodurch weder das Volks- noch das Ständemehr erreicht wurde und die Initiative damit verworfen wurde.