Die Verbindung ist im trockenen Zustand durch Schlag, Reibung, Wärme und andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich und fällt im Umgang unter das Sprengstoffgesetz.
Mit der Umsetzung der Sprengstoffgesetze von 1950 und 1954 wurden die Sicherheitsvorschriften erheblich verschärft und ein Schießmeister bestimmt, der die Einhaltung der Regelungen verantwortet.
Ergänzende rechtliche Regelungen finden sich im Beschussgesetz und in der Beschussverordnung sowie im Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen.
Der Stahlhülsentest gehört neben der Prüfung auf Reibempfindlichkeit und Schlagempfindlichkeit zu den nach dem Sprengstoffgesetz vorgeschriebenen Prüfungen.