Weitere abdrängende Sonderzuweisungen enthalten der Finanzgerichtsordnung und des Sozialgerichtsgesetzes, die bestimmte öffentlich-rechtliche Streitigkeiten der Finanz- und der Sozialgerichtsbarkeit zuweisen.
Die Abgrenzung zu den Zivilgerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zu der Sozialgerichtsbarkeit ist teilweise recht kompliziert und auch umstritten.