Im teilweise viele Kilometer breiten Grenzschutzstreifen liegen 306 Siedlungen, die nur für Anwohner, Grenzschutzorgane und ausgesuchte Besucher mit Sondergenehmigung zugänglich sind.
Da das Gebiet der Oblast bis 1969 selbst für Sowjetbürger gesperrt und nur mit Sondergenehmigung zu bereisen war, entwickelte es sich nur sehr langsam.
Eine Schlachtung ohne Betäubung (Schächten) ist nach der deutschen Rechtslage grundsätzlich verboten, jedoch kann eine Sondergenehmigung aus religiösen Gründen erteilt werden.