Außerdem wurde nicht ein Ausgleich, sondern ein Solidaritätsbeitrag für gemeinsame internationale Ziele im Rahmen der Bekämpfung des Klimawandels, Erhalts der Artenvielfalt und nachhaltigen menschlichen Entwicklung gefordert.
Dazu gehörte schließlich auch, dass man vom Publikum höchstens einen „Solidaritätsbeitrag“ als Eintritt fordern konnte, wovon es sich nicht besonders gut leben ließ.
Zudem verlangt sie Solidaritätsbeiträge von erwerbstätigen Personen ohne Kinder, gezielte Steuerentlastungen für tiefere und mittlere Einkommen von Familien mit Kindern und höhere Kinderzulagen.
Mit branchenbezogenen Berufsbildungsfond können gemäss Berufsbildungsgesetz auch Nicht-Verbandsmitglieder zu Solidaritätsbeiträgen verpflichtet werden.
Das Marienstift verweigerte jedoch die Zahlung des Solidaritätsbeitrags mit der Begründung, dass es 1442 von der Zahlung von Beiträgen befreit worden sei.