Erst ab 1924, mit der Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse – besonders aber dank der neu erhobenen Hauszinssteuer –, gewannen die Bauvorhaben der Siedlungsgesellschaft wieder an Fahrt.
Im Jahr 1927 erfolgte die Verschmelzung der Industriebau AG mit der Held & Francke Bauaktiengesellschaft, Berlin, zu der Industriebau - Held & Francke Aktiengesellschaft, in diese wurde die Siedlungsgesellschaft Grosser & Klein, Berlin, integriert.
In den 70er Jahren erreichte die Siedlungsgesellschaft nach politischen Auseinandersetzungen, dass die für sie unrentablen Häuser von den Bewohnern gekauft und auch wieder verkauft werden konnten.
Die eingefügte Bestimmung schließt Rückübertragung oder Entschädigung aus, wenn jüdisches Eigentum vom Besitzer nicht direkt an Bauwillige, sondern an eine Entwicklungs- oder Siedlungsgesellschaft weiterverkauft wurde.
Weiterhin wurden Betriebe den deutschen Siedlungsgesellschaften, die mit dem Aufbau und der Ausstattung der Umsiedlerbetriebe beauftragt waren, als sogenannte Stützpunktbetriebe überlassen.
In den 70er Jahren erreichte die Siedlungsgesellschaft nach größerer politischer Auseinandersetzung, dass die für sie unrentablen Reihenhäuser von den Bewohnern gekauft und auch weiter verkauft werden konnten.