Es wurden angelieferte Sprengstoffe weiterverarbeitet, u. a. erfolgte hier die Produktion der Selbstschussanlagen, welche an der innerdeutschen Grenze zum Einsatz kamen.
Er konstruierte eine Selbstschussanlage, um den Anschein eines Selbstmordes zu vermeiden und seiner Familie wenigstens die Auszahlung der Versicherung zu hinterlassen.
Der Einsatz automatischer Schutzvorrichtungen, etwa Wachhunde und Selbstschussanlagen, kommt grundsätzlich als zulässige Ausübung des Notwehrrechts in Frage.
Er bestand aus Stacheldraht, Schießbefehlen, Hundelauf-Anlagen, Wachtürmen, Selbstschussanlagen, Minenfeldern und kilometerbreiten Sperrzonen auf östlicher Seite.
Im Weiteren wurde auch die innerdeutsche Grenze durch Minensperren, Selbstschussanlagen und gezielt schießende Grenzsoldaten immer umfassender gesichert.