Es handelt sich bei ihnen um normeninterpretierende Verwaltungsvorschriften, die eine Selbstbindung der deutschen Aufsicht gegenüber den Kreditinstituten darstellen.
Zu den wichtigsten Strategien gehört die Selbstbindung an sich und deren Glaubwürdigkeit, die insbesondere durch Reputation und schriftliche Verträge verstärkt bzw. gefestigt werden kann.