Im Sekundärrecht schufen insbesondere die Verordnungen über die Gemeinschaftsmarke (inzwischen Unionsmarke), den gemeinschaftlichen Sortenschutz und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gemeinschaftsweit einheitliche Rechte.
Im Übrigen können falsche oder unvollständige Angaben zu entscheidungsrelevanten Fragen auch gemäß europäischem Sekundärrecht (Artikel 14 der Qualifikationsrichtlinie) zur Aberkennung, Beendigung oder Nichtverlängerung der Flüchtlingseigenschaft führen.
Weit über 1000 Datensätze und ca. 6000 Dateien ermöglichen dem Nutzer Zugriff auf einen umfangreichen Bestand an europäischem Primär- und Sekundärrecht sowie zahlreichen nationalen Artikelgesetzen, Bundesgesetzen und Verordnungen.