Grundsätzlich gilt, dass das Konnossement maßgebend für die Rechtsbeziehung zwischen Verfrachter und Empfänger ist, während die Bestimmungen des Seefrachtvertrages maßgebend für die Rechtsbeziehung zwischen Verfrachter und Befrachter bleiben.
Der Ursprung des Seefrachtvertrags ist mit der Handelsschifffahrt eng verbunden, denn die meisten Handelsschiffe betrieben nicht die Händler selbst, sondern am Warenhandel nicht unmittelbar beteiligte Reeder.
Der Seefrachtvertrag ist im Seehandel ein Frachtvertrag zwischen Befrachter und Verfrachter über den Transport von Frachtgut zu einem überseeischen Bestimmungsort gegen Bezahlung der Fracht.