Neben der Beurteilung des Höhenstands werden auch das Schwangerschaftsalter, die Parität, eventuell vorhandene Wehentätigkeit, der Zustand des Muttermundes und die Kindslage (Lage, Stellung, Haltung und Einstellung) berücksichtigt.
Interessant ist, dass unterschiedliche Ärzte bei ein und derselben Patientin im gleichen Schwangerschaftsalter nicht selten verschiedene Messwerte bekommen.
Die Fristenlösung hingegen definiert das Institut als „Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs bis zu einem bestimmten Schwangerschaftsalter“ – ohne weitere Bedingungen.
Anhand dieser ist durch Vergleich mit Statistiken eine Abschätzung des Schwangerschaftsalters und damit des wahrscheinlichen Schwangerschaftsendes möglich.
Die meisten Bauchhöhlenschwangerschaften müssen daher nach Diagnosestellung deutlich vor der Überlebensfähigkeit des Feten, in fortgeschrittenem Schwangerschaftsalter durch Laparotomie, entfernt werden.