Die Bürgschaft gehört zu den Interzessionen (Haftung für die Schuld eines anderen), wozu auch Kreditauftrag, Garantie, Patronatserklärung, Schuldübernahme oder Schuldbeitritt zählen.
Weitere Sicherheiten im Firmenkundenbereich sind die Negativerklärung, die Patronatserklärung oder die verschiedenen Formen der Mithaftung außerhalb der Bürgschaft (wie etwa Garantie, Schuldbeitritt, kumulative Schuldübernahme oder gesamtschuldnerische Haftung).
Das abstrakte Schuldversprechen unterscheidet sich vom Schuldbeitritt dadurch, dass es keinen eigenen vertragstypischen Geschäftszweck besitzt und deshalb im Gegensatz zum Schuldbeitritt inhaltlich abstrakt ist.