Neben versicherungstechnischen Erfordernissen ist vor dem Einsatz von Schulhunden die Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
Die Schulaufsichtsbehörde bildet dort auch für jede Berufsschule einen Schulsprengel, der für die örtliche Erfüllung der Berufsschulpflicht maßgebend ist (sog.
Bis dahin noch ein widerwillig angepasster Lehrer, entwickelte er nun neue Ideen in der Schulerziehung und erprobte sie – aufgrund des Krieges weitestgehend unkontrolliert von der Schulaufsichtsbehörde.
Die Schulaufsichtsbehörde informiert die Eltern über die beabsichtigte Entscheidung und versucht in einem weiteren Gespräch Einvernehmen über die Entscheidung herzustellen.