Ergibt die Fleischuntersuchung keine Beanstandung, so wird der Schlachtkörper durch Bestempeln mit dem amtlichen Fleischuntersuchungsstempel als tauglich gekennzeichnet.
Die zuständige Veterinäraufsicht konnte eine einwandfreie und hygienische Schlachtung nicht garantieren, zudem war von einer Kontamination der Schlachtkörper mit Magen-Darm-Inhalt die Rede.