Auf der gleichen Basis wie die Erbschaftsteuer wurde auch die Schenkungssteuer erhoben, wobei die oben für die Erbschaftsteuer angeführten Steuersätze jedoch verdoppelt wurden.
Gelegentlich wird vom Finanzamt, wenn die Gegenleistung den (dreifachen) Einheitswert nicht übersteigt, vom übersteigenden dreifachen Einheitswert Schenkungssteuer vorschreiben.