Hier ist insbesondere das Schengener Abkommen zu nennen, in dem sich die meisten europäischen Länder zu einer Zusammenarbeit im Bereich des Strafrechts verpflichtet haben.
Hier kontrollierten Grenzpolizei und Zoll die Reisenden der grenzüberschreitend verkehrenden Züge, bis mit dem zweiten Schengener Abkommen die Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten entfielen.
Die länderübergreifenden Reise-Freizügigkeiten, die unter anderem das Schengener Abkommen garantiert, bergen eine erhöhte Gefahr grenzüberschreitender Kriminalität, wie beispielsweise Schmuggel.