Die Schadenversicherung (auch: Schadensversicherung) ist ein Versicherungsvertrag, durch den der Versicherer verpflichtet wird, den durch den Versicherungsfall eingetretenen Vermögensschaden des Versicherungsnehmers zu ersetzen (Abs.
Dieses Bereicherungsverbot findet keine entsprechende Grundlage im Gesetz, da § 200 VVG für Schadensversicherungen, aber nicht für Summenversicherungen gilt.
Der Schadensbegriff ist von zentraler Bedeutung für jede Art von Schadensversicherung, bei der ein Versicherungsfall vorliegt, wenn das versicherte Ereignis eingetreten und dem Versicherungsnehmer ein Sachschaden entstanden ist.
Der Schadensbegriff ist von zentraler Bedeutung für jede Art von Schadensversicherung, bei der der Versicherungsfall vorliegt, wenn das versicherte Ereignis eingetreten und dem Versicherten ein Schaden entstanden ist.
Sie ist eine Summenversicherung, bei der sich die Versicherungsleistung nicht nach einem konkret zu berechnenden Schaden (wie bei der Schadensversicherung) bemisst, sondern zuvor abstrakt in einer bestimmten Höhe vereinbart wird.