Ebenfalls als Beamter gilt der Verwaltungshelfer, der eine unselbstständige Hilfstätigkeit für die öffentliche Hand ausführt, so etwa ein Schülerlotse.
Die besten der Bundesländer treffen sich zum Bundeswettbewerb der Schülerlotsen und stellen dort ihr theoretisches und praktisches Können unter Beweis.
Zur Erkennung der Schülerlotsen dienen eine Signalkelle, eine neongelbe Mütze zusammen mit einem neongelben Überwurf oder einer wetterfesten Jacke, die mit Reflektoren besetzt sind.
Ferner dürfen Überwege, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, durch unterbrochene Linien abgegrenzt werden.
Er sei ein „fetter, gescheiterter ehemaliger Hilfssheriff, der die meiste Zeit als Schülerlotse gearbeitet hatte und daran gescheitert war, es zu mehr zu bringen“.
Schutzwege vor Schulen werden temporär oft zusätzlich durch Polizisten oder Schülerlotsen gesichert, um Schülern eine problemlose Benutzung des Schutzweges zu ermöglichen.