Blasonierung: Geviert, oben rechts und unten links in Silber ein durchgehendes rotes Kreuz, oben links und unten rechts in Silber ein schwebendes schwarzes Doppelkreuz.
Das unter dem besonderen Schutz des Völkerrechtes stehende Zeichen des Sanitätsdienstes (rotes Kreuz auf weißem Grund) wird grundsätzlich nicht getarnt.