In aller Regel entstammen die Mitglieder des VfGH der Anwaltschaft, der Richterschaft, dem Kreis der Rechtsprofessoren sowie jenem der Verwaltungsbeamten.
Doch die kaiserzeitlich-konservativ geprägte Richterschaft trug mit milden Urteilen gegen rechtsradikale Staatsverbrecher dazu bei, dass diese sich von ihrem Treiben nicht dauerhaft abhalten ließen.