In der Folge stellte sich heraus, dass bereits kurz nach Verabschiedung des Rettungsschirms die Kredite der Höhe nach nicht ausreichten und das Kontingent erhöht werden musste.
Es besteht die allgemeine Auffassung, dass der Rettungsschirm Staatsinsolvenz bestenfalls dann zu vermeiden helfen kann, wenn der Schuldenstaat zeitgleich intensive Bemühungen zur Ursachenbekämpfung einleitet.
Ob die als Rettungsschirm bezeichneten Notkredite und -bürgschaften den Krisenstaaten helfen können, ist umstritten und insbesondere von weiteren Faktoren abhängig.
Der Reservefallschirm (auch Reserveschirm) beim Fallschirmspringen gilt in der Regel nicht als Rettungsschirm, sondern gehört zu den Sprungfallschirmen.