Der Nachhaltigkeitsfaktor ist Teil der Rentenanpassungsformel und beeinflusst die jährliche Rentenanpassung entsprechend der Veränderung des Verhältnisses der Beitragszahler zu den Rentenbeziehern.
Außerdem sollte alle fünf Jahre ein „Sozialversicherungsbeirat“ die Gesamtsituation prüfen und eine Empfehlung herausgeben, nach der eine Rentenanpassung vorgenommen werden sollte.
Trotz der sinkenden Sozialausgaben durch die anhaltende wirtschaftliche Entwicklung waren höhere Ausgaben vorgesehen, vor allem durch Rentenanpassungen und andere Maßnahmen zur Rückabwicklung sozialer Einschnitte während der Wirtschaftskrise.