Hat der Empfänger einer Weisung Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit, hat er nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz das Recht der Remonstration, wenn nicht Gefahr im Verzug besteht.
Das Wort Remonstration, das früher gleichbedeutend mit Gegenvorstellung gebraucht wurde, wird in der modernen Rechtssprache für den förmlichen Einwand eines Beamten gegen eine dienstliche Weisung verwendet.
Weiterhin wurde ein Streik von Seiten der Parlamente untersagt und verlangt, dass nach einer einmaligen Remonstration gegen ein königliches Dekret das Parlament die Registrierung eines Edikts nicht blockieren dürfe.
Die Remonstration ist im Beamtenalltag eine nur selten genutzte Möglichkeit, da ein potentieller Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden.
Der Beamte ist verpflichtet, der weisenden Stelle mitzuteilen, wenn er einen Konflikt zwischen der Anordnung und geltenden Gesetzen sieht (Remonstration).