Einige freikirchliche Bewegungen erwarten jedoch, dass die Entscheidung zur Mitgliedschaft frühestens nach Eintritt der gesetzlich verankerten Religionsmündigkeit erfolgt.
Religionsmündigkeit ist das – an die Erreichung eines bestimmten Lebensalters gebundene – Recht eines Kindes oder eines Jugendlichen, selbst über seine Konfessions- und Religionszugehörigkeit zu entscheiden.