Die Intensität ihrer Ausübung wird durch das Maß an Religionsfreiheit und religiöser Selbstbestimmung beeinflusst, das der jeweilige Staat gewährleistet.
2007 hat die Hoffnung auf eine weitere Öffnung hin zu einer größeren Religionsfreiheit gestärkt, aber die katholische Kirche wird weiterhin als „reaktionär“ angesehen.
Dann nämlich muss der Staat gleichermaßen die Religionsfreiheit des Beamten wie seine Pflicht zur Neutralität und das Selbstbestimmungsrecht der jeweiligen Religionsgemeinschaft beachten.