Das Abtretungserfordernis und die meist nicht direkt gesetzlich vorgesehene Übergabe sind Hindernisse, die die Verkehrsfähigkeit der Rektapapiere erheblich einschränken.
Werden Orderpapiere mit einem Blankoindossament versehen oder Rektapapiere mit einer Blankozession übertragen, so wird durch diese Rechtsakte den betreffenden Wertpapieren der Charakter eines Inhaberpapiers verliehen.
Beide gehören zu den geborenen Orderpapieren; die vinkulierte Namensaktie wird in der Praxis durch die Emittenten zu technischen Rektapapieren verwandelt.