Werden sie im Asylverfahren als asylberechtigt anerkannt oder wird ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, erhalten sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge und einen Aufenthaltstitel.
Der Reiseausweis für Ausländer ist ein Passersatz, der einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ausgestellt werden soll.
Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, haben auch grundsätzlich einen Anspruch auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge nach Artikel 28 Abs.