Der Regierungspräsident ordnete das Forstwesen neu, schuf eine vorbildliche medizinische Versorgung und eine amtliche Baukommission zur Förderung der Infrastruktur.
Der Regierungspräsident war verpflichtet, fünfzehn Tage vor Ablauf des Parlaments eine Wahl einzuberufen, wobei der Wahltag innerhalb von sechzig Tagen nach der Einberufung stattfindet.
Im täglichen Dienst waren die Gendarmen an die Weisungen der Oberpräsidenten, der Regierungspräsidenten und der Landräte gebunden, denen sie unmittelbar zugeteilt waren.