Sie sagte, dass im Regierungsentwurf ursprünglich „aus guten Gründen“ vorgesehen gewesen sei, dass die Bürger der Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich zustimmen müssen.
Andererseits sah der Regierungsentwurf vor, dass Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nicht von Amts wegen verfolgt werden sollte, sondern nur auf Antrag.
Hierzu lautet der Regierungsentwurf: „Zum anderen kann der Schuldner durch frühzeitigeres Stellen des Insolvenzantrags zum Erreichen der Mindestbefriedigungsquote beitragen.
Hierzu der Regierungsentwurf: „Zum einen soll die Mindestbefriedigungsquote – wie bereits ausgeführt – den Schuldner zu einigen Anstrengungen und gegebenenfalls zu überobligatorischen Leistungen motivieren.
Ein Regierungsentwurf konnte auch dann als Gesetzentwurf verkündet werden, wenn nur eine Kammer dagegen war, die andere hingegen mit einer Zweidrittelmehrheit zugestimmt hatte.