Schaubild „ Regierungsbildung ” vergrößern
Die Regierungsbildung erfolgt in zwei Schritten.
Als erstes wird die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler durch den Bundestag gewählt und durch den Bundespräsidenten ernannt.
staatsrecht.honikel.deFormation of government ( Article 63 and 64 GG )
The formation of government consists of two steps.
First the Federal Chancellor is elected by the Bundestag and appointed by the Federal President.
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