Zu den äquivalenten Abschlüssen zählen beispielsweise ein Universitäts-Diplom, ein Magister und eine bestandene sogenannte Erste Staatsprüfung mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern.
An Fachhochschulen haben Diplomstudiengänge eine kürzere Regelstudienzeit von meist acht Semestern und ein anderes Grundkonzept, das mehr Praxisnähe erreichen soll.
Bei einem so genannten Doppelstudium, also dem gleichzeitigen Studium von mehreren Studiengängen, galt die Regelstudienzeit des längeren Studiengangs für die Bemessung des Guthabens.
Wenn die Studiendauer des Fachhochschul-Studienganges kürzer ist als die Regelstudienzeit des entsprechenden Studiums an der Universität, verlängert sich das Doktoratsstudium um die Differenz der Studiendauer.
1994 wurde die obligatorische Prüfungsberatung eingeführt; seitdem müssen sich Studenten bei Überschreiten der Regelstudienzeit im Grund- und Hauptstudium einer Prüfungsberatung unterziehen.
Seither entstanden staatlich anerkannte Diplom-Studiengänge mit einer Regelstudienzeit von 8 bis 9 Semestern im Bereich Musical, sowie viele kostenpflichtige Ausbildungen an Privatschulen.