In den Geisteswissenschaften wird ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit 65 % der Regelarbeitszeit vorgeschlagen, wohingegen in den Ingenieurswissenschaften 100 % Vollzeitstellen empfohlen sind.
Sie verfügten über feste Arbeitsverträge, Regelarbeitszeiten von 40 Wochenstunden, einen garantierten freien Tag pro Woche, angemessene Löhne, und schwangere Frauen erhielten zwölf Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.
Die maßgebliche Regelarbeitszeit kann sich direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben, aber auch mittelbar aus einem Tarifvertrag, Kollektivvertrag bzw. Gesamtarbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Gesetz.