Überschreiten die Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrates oder deren Beauftragte ihre Redezeit, so verlängert sich die Aktuelle Stunde um dreißig Minuten.
Wenn zu einer Wortmeldung noch mindestens drei weitere Redner einen Redeantrag gestellt haben, so darf der Versammlungsleiter die Redezeit auf zehn Minuten begrenzen.