Nach dem Kassationsrecht hatte das Gericht nur darüber zu befinden, ob das beanstandete Urteil politisch begründet war und unter schwerwiegenden Rechtsfehlern zustande kam ohne erneute Beweisaufnahme.
Eine Superrevision bezeichnet besonders in der deutschen Rechtswissenschaft eine Revision der Revision, also die nochmalige Überprüfung einer Entscheidung auf Rechtsfehler durch ein übergeordnetes Gericht.
Ein Gerichtsurteil beinhaltet einen Rechtsfehler, wenn eine tatsächliche Annahme nach der Lebenserfahrung schlechthin unmöglich ist und sich damit der Tatrichter über einen allgemeingültigen Erfahrungssatz hinwegsetzt.