Während der Gesetzgeber sich also weitgehend zurückhielt, wurde die Rechtsentwicklung maßgeblich durch Rechtsprechung und Rechtswissenschaft voran getrieben.
Obgleich er keine volle Juristenausbildung genossen hatte, so hat er doch zu seiner Zeit den größten Einfluss auf die dänische Rechtsentwicklung gehabt.
Er musste zum einen die konservative Rechtstradition bis 1933 gutheißen, zum anderen die nationalsozialistische Rechtsanwendung brandmarken und auf die Rechtsentwicklungen seit 1945 eingehen.
Inhaltlich besteht der erste Teil, der ungefähr 1/3 eines Heftes ausmacht, aus Aufsätzen über aktuelle Rechtsentwicklungen oder Rezensionen ergangener gerichtlicher Entscheidungen.
Die Rechtsproblematik, Rechtssystematik und die Bedeutung für die künftige internationale Rechtsentwicklung, welche die zwölf Prozesse zeigten, sind erheblich.