Als Rechtsbruch bezeichnet man im deutschen Lauterkeitsrecht die Zuwiderhandlung gegen eine gesetzliche Vorschrift, die das Marktverhalten regelt, durch einen Unternehmer.
Nachdem die katholische Kirche daranging, diese Ankündigungen in die Tat umzusetzen, reagierte der badische Staat auf diesen Rechtsbruch mit Gegenmaßnahmen.
Der Adressat kann bestimmten gesetzlichen Normen, deren Verletzung einen Rechtsbruch bedeutet, jeweils ein Gebot oder Verbot entnehmen und sein Verhalten daran ausrichten.
Gegen diese und viele andere kurpfälzische Rechtsbrüche protestierte und prozessierte der Bischof vor dem Reichskammergericht und erhielt in vollem Umfang recht.