In strafrechtlicher Hinsicht ist der Fall von Bedeutung für die Frage, unter welchen Voraussetzungen Mitglieder eines Kollegialgerichts wegen Rechtsbeugung verurteilt werden können.
Der Tatbestand der Rechtsbeugung sei bei der Entscheidung durch ein Kollegialgericht nur dann verwirklicht, wenn der betreffende Richter der Entscheidung zugestimmt hat.
In rechtsstaatlichen Demokratien steht eine politische Justiz im Konflikt mit den Prinzipien der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit und ist als Rechtsbeugung strafbar.