Rechtsbehelfsbelehrung (im weiteren Sinn) ist im bundesdeutschen Sprachgebrauch die Belehrung darüber, ob und wie eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angegriffen werden kann.
Wird aber eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten, gilt nach der Rechtsprechung etwas Anderes: vom Rechtsanwalt wird verlangt, dass er eine Rechtsbehelfsbelehrung überprüft.
Die Verwaltungsgebühr ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe im Sinne des Abgabenrechtes, d. h. es ergeht ein Kostenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und der entsprechenden Widerspruchsmöglichkeit für den Schuldner.