Bei Rektapapieren gilt die Transportfunktion nicht, weil für die Übertragung des Rechts dessen Abtretung erforderlich ist und eine Übergabe des Papiers für den Rechtsübergang weder erforderlich noch ausreichend ist.
Bei Namenspapieren besitzt die Übergabe lediglich deklaratorische Wirkung, der eigentliche Rechtsübergang (konstitutive Wirkung) erfolgt durch die Abtretung.
Diese Traditionspapiere verbriefen das Recht auf die Ware, und eine formal einwandfreie Übertragung der Papiere bedeutet gleichzeitig den Rechtsübergang der hierin verbrieften Handelswaren.