Bei stochastischen Methoden gibt es keine Rechnungsgrundlagen, sondern als Annahmen gehen nur die Wahrscheinlichkeiten der gewählten Szenarien (oft mehrere tausend) ein.
Die bei der Beitragsberechnung hierfür vorgesehenen Beitragsteile werden als Kostenzuschläge bezeichnet und diese sind Teil der Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation.
Biometrische Rechnungsgrundlagen sind die Parameter, mit denen die versicherten Risiken, wie Sterblichkeit, Berufsunfähigkeit oder Krankheitskosten modelliert werden.
Auch beitragsfreie Versicherungsleistungen dürfen nach dem Versicherungsvertragsgesetz nicht niedriger sein, als die mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation bestimmten, abgesehen von einem zusätzlich zu vereinbarenden Abschlag.
Weiter sind die aufsichtsrechtlichen Regelungen über die zu verwendenden Rechnungsgrundlagen und zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer zu beachten.
In den letzten Jahrzehnten wurden auch versicherungsmathematische Berechnungsverfahren, insbesondere für Beiträge in der Lebensversicherung, entwickelt, in denen es keine Rechnungsgrundlagen im herkömmlichen Sinn mehr gibt.