Da die Kredite mithin nicht vollständig durch Eigenmittel von der kreditgebenden Bank unterlegt werden müssen, können insbesondere bei Realkrediten niedrigere Kreditmargen dem Kreditnehmer zugutekommen.
Der Beleihungswert ist deshalb auch Grundlage für die Einstufung einer Forderung als Realkredit und ermöglicht bestimmte Anrechnungserleichterungen bei der Eigenmittelunterlegung.
Der Kreditnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf vorzeitige Ablösung eines Realkredits, wenn diese für eine (beabsichtigte) Grundstücksveräußerung erforderlich ist.
Das bedeutet jedoch nicht, dass nicht auch beim Realkredit die Bonität untersucht wird, weil unter anderem der Schuldendienstdeckungsgrad zu untersuchen ist.