Es sei unglaubwürdig, dass nicht wenigstens die Leiter der profitablen Metallabteilung gewusst hätten, dass es sich dabei auch um Raubgold gehandelt habe.
Das Raubgold stammt hauptsächlich aus dem „arisierten“ Besitz von Personen, die deportiert oder in Konzentrationslagern eingesperrt und dort zum Großteil ermordet wurden.
Solches Eigentum heißt auch „Zahn- und anderes Opfergold“, soweit nicht die von der Tripartite umverteilen Goldreserven gemeint sind, hier pauschal Raubgold.