Diese beziehen sich zumeist auf den Tag der Bekanntmachung eines Ratsbeschlusses oder – ist eine Bekanntmachung nicht vorgeschrieben – auf den Sitzungstag des gefassten Beschlusses.
Ein Ratsbeschluss von 2018 forderte, die Elemente der Zwischennutzung, die bis 2021 vereinbart wurde, in den weiteren Planungsprozess für die Neugestaltung einzubeziehen.