Vom Generalinspektorat wurden in seiner Bestehungszeit insgesamt sechs Gesetzesvorlagen ausgearbeitet, die insbesondere die Rassengesetze, aber auch die Freimaurerei sowie die Organisation des Amtes betrafen.
Nur durch die Mitwirkung der Polizei (wie auch des übrigen staatlichen Beamtenapparates) war die Umsetzung nationalsozialistischer Gesetze (beispielsweise der Rassengesetze) möglich.