Im Laufe der Zeit durchlief das Wappen viele Änderungen; diese spiegelten territoriale Zuwächse, Rangänderungen der Herrscher oder Änderungen der Staatsform wider.
Auch hier gilt der Grundsatz, dass Zwischenrechte von der Rangänderung nicht betroffen werden und daher weder einen Vorteil noch einen Nachteil aus der Rangänderung haben.
Ähnlich verhält es sich mit der Rangänderung, durch die die im Grundbuch eingetragene Rangordnung nachträglich durch die Beteiligten geändert werden kann.
Einerseits kann im Kaufvertrag bei der Eigentumsvormerkung ein Rangvorbehalt bewilligt werden und später wie bereits erläutert eine entsprechende Rangänderung durchgeführt werden.
Das Wappen erfuhr durch territoriale und Rangänderungen im Laufe der Zeit mehrere Änderungen und findet sich noch heute an alten Schlössern oder Kirchen.