Die nach Kapitel 1 des Gesetzes zu beachtenden Rahmenvorschriften bezogen sich auf das Beamtenverhältnis, die rechtliche Stellung des Beamten, und Besondere Beamtengruppen.
Dies betrifft insbesondere Gesetze der Agrarsozialpolitik (z. B. Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte), aber auch Rahmenvorschriften z. B. im Bereich des Naturschutzes.