Die Rechtsprechung zum Radikalenerlass basiert auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das eine Einstellung nur dann für vertretbar hält, wenn der Bewerber „eine von der Verfassung (Abs.
Radikalenerlass, der Jugendarbeitslosigkeit und der Protestlyrik aus alternativen Kleinverlagen sowie ein Bericht über die Polit-Kulturinitiative Rock gegen Rechts brachten die Kritiker in Rage.
Auch in die Auseinandersetzung um den Radikalenerlass griff Böckenförde mit scharfen Stellungnahmen ein, die darauf bestanden, dass der Rechtsstaat das Verhalten, nicht aber die Gesinnung von Beamten bewerten könne.