Oft werden solche Sonderzahlungen mit einer Rückzahlungsklausel und einem Freiwilligkeitsvorbehalt verbunden um keine betriebliche Übung entstehen zu lassen.
Rückzahlungsklauseln sind Klauseln im Arbeitsvertrag, mit denen sich Arbeitgeber durch Zusatzvereinbarungen für den Fall absichern, dass ein Arbeitnehmer kurze Zeit nach Inanspruchnahme von Vergünstigungen das Unternehmen verlassen sollte.